Antragstellung ab sofort bis September 2021 möglich
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 12.2.2021 entschieden, die Überbrückungshilfen für Studierende nahtlos fortzusetzen und auch für das gesamte Sommersemester 2021 anzubieten.
Leipziger Studierende in pandemiebedingten Notlagen können den Zuschuss damit voraussichtlich bis September 2021 beim Studentenwerk Leipzig beantragen.
Die Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen stellt das BMBF den Studierenden- und Studentenwerken in Deutschland zur Verfügung und legt die Richtlinien zu den Rahmenbedingungen der Förderung fest. Diese Hilfe wurde im ersten Lockdown ins Leben gerufen und im November 2020 erneut gestartet.
Die Anträge der Leipziger Studierenden werden wieder vom Studentenwerk Leipzig bearbeitet und die Mittel vom Studentenwerk Leipzig ausgereicht.
Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Wichtig: Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen.
Antragstellung - Infoseite des Studentenwerks Leipzig
Corona A-Z (Infoseite der HTWK Leipzig)