Regelungen gelten bis auf Weiteres auf unbestimmte Zeit
Die Hochschulleitung hat aufgrund der Pandemielage die entsprechenden Regelungen für die Hochschule erneut aktualisiert.
Da die Sächsische Staatsregierung Änderungen der Corona-Notfallverordnung beschlossen hat, die am 13. Dezember 2021 in Kraft gesetzt wurden, waren Anpassungen erforderlich.
Das Wichtigste im Überblick:
- Gemäß der Corona-Notfall-Verordnung wird auf einen inzidenzwertabhängigen Stufenplanverzichtet.
- Es gilt die zwingende Einhaltung der3-G-Regel ab Betreten des Geländes bzw. der Gebäude der HTWK Leipzig.
- Gremiensitzungen in Präsenzsind untersagt mit Ausnahme von zwingend vorgeschriebenen Sitzungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online mittels Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt werden können.
- Mobile Arbeit: Für Beschäftigte mit Bürotätigkeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sollen die Fachvorsetzten den Beschäftigten weiterhin anbieten, diese Tätigkeiten in der mobilen Arbeit auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Soweit lehr- und forschungsbezogene Belange nicht entgegenstehen, soll auch den Lehr- und Forschungstätigen Mobile Arbeit ermöglicht werden. Die Bedingungen, unter denen die mobile Arbeit erfolgen soll, entnehmen Sie bitte den Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit in der vierten Pandemiewelle [Link].
- Lehre: Die Fakultäten entscheiden entsprechend der unterschiedlichen Präsenzbedarfe für ihre Studiengänge mit Wirkung bis zum Ende der Vorlesungszeit im WS 2021/22, welche Veranstaltungen mit allen Teilnehmenden in Präsenz fortgesetzt werden müssen, um das Erreichen der Studienziele nicht zu gefährden. In diesen Fällen ist möglichst die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten zu gewährleisten.
Alle übrigen Veranstaltungen sind als Online- oder hybride Lehre durchzuführen. Entsprechende Informationen über das Lehrformat sollen fakultätsseitig über OPAL an die Studierenden kommuniziert werden - Prüfungen sollen im Wintersemester 2021/2022 vorzugsweise digital oder in alternativen Distanzformaten durchgeführt werden. Die für die Umsetzung zwingend notwendiger Präsenzprüfungen entsprechenden Leitlinien finden Sie in Kürze auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamtes.
- Die Hochschulbibliothek istfür den Vor-Ort- Betrieb unter Beachtung der 3G-RegelundderKontaktnachverfolgung geöffnet[Ausnahme: 23.12.2021 – 2.1.2022].
- Corona-Tests: Die hochschulweiten Testmöglichkeiten sind weiter vorgesehen [Ausnahme: 18.12.2021-2.1.2022] Individuelle, ergänzende Teststrategien der Fakultäten und Bereiche sind möglich.
Einzelheiten finden Sie in folgenden Dokumenten: - Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit bei eingeschränkten Hochschulbetrieb (Intranet)
- Hygienekonzept der HTWK Leipzig
Bitte schauen Sie regelmäßig in die Dokumente und nutzen Sie gern zusätzlich unsere neue HTWK-App, um informiert zu bleiben.
Gern stehen auch die jeweiligen Fachvorgesetzten, das Rektorat oder der Krisenstab für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier (weiterführende, interne Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus).