Regelungen zu diesem Studiengang finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Die kompletten Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie im Modulux.
Die nachfolgende Moduldarstellung bietet nur einen ersten Überblick.
Master of Science (M.Sc.)
Computer Science (M.Sc.)
4 Semester / 120 ECTS-Punkte
Wintersemester (ab Oktober)
1. Mai bis 15. Juli
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Informatik oder in einem verwandten Studiengang
auch in Teilzeit (6 Semester) studierbar.
Der Erwerb eines zweiten berufsqualifizierenden Abschlusses ist das Ziel des Masterstudiengangs Informatik. Dazu sind die Kenntnisse, die in der Regel im vorangegangenen Bachelorstudiengang erworben wurden, zu vertiefen und durch die Belegung weiterer Module auszubauen. Die Ausbildung zum Master zeichnet sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit aus. In die Ausbildung ist die Bearbeitung eines größeren Projektes integriert. Besonders die selbstständige wissenschaftliche Arbeit der Studierenden sichert ein tiefgründiges Verständnis der Zusammenhänge von Resultaten der Theorie. Das Studium wird mit der Masterarbeit abgeschlossen, von der ein hoher theoretischer Anspruch erwartet wird.
Im Rahmen der Akkreditierung wurde der Studiengang nach den Richtlinien der ASIIN als stärker anwendungsorientiert eingestuft.
Einen detaillierten Überblick über den Studienablauf und die Inhalte der Fächer (eigentlich Module) des Studiengangs liefert das Modulhandbuch (Teil der Studien- & Prüfungsordnungen). Wagen Sie da unbedingt ein paar Klicks. Sie werden schnell herausfinden, welche Schwerpunkte im Masterstudium gesetzt werden, welche Professorinnen und Professoren Sie im jeweiligen Modul unterstützen und welche Literatur für das Studium im jeweiligen Modul empfohlen wird. Weitere Informationen zum Studium Informatik siehe Detailseite des Studiengangs.
Das Studium ist modular aufgebaut. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Für bestandene Modulprüfungen werden ECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System) vergeben, deren Anzahl sich am Gesamtaufwand orientiert, der von den Studierenden für das Modul erbracht werden muss.
Im ersten Semester legen sechs Pflichtmodule in den Themenbereichen Softwareentwicklung, Geschäftsprozesse, Theorie und Empirie die Grundlagen für die Lehrveranstaltungen der weiteren Semester. Das zweite und das dritte Semester sind stark von einem breiten Wahlpflichtangebot zur eigenen Vertiefung sowie der Leitung eines großen hochschulinternen Softwareentwicklungsprojekts im Projektmanagementpraktikum geprägt.
Der Katalog an Wahlpflichtmodulen, aus dem acht Module gewählt werden müssen, bietet viel Freiraum für eine individuelle Studiengestaltung.
Zwei Oberseminare werden von den Studierenden durch Vorträge und Diskussionen aktiv gestaltet; sie dienen der Schulung der wissenschaftlichen Kommunikationsfähigkeit und der Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsergebnissen.
Mit der Bearbeitung eines Projekts im Umfang von 5 ECTS-Punkten sind praktische Fähigkeiten bei der Lösung schwieriger Probleme zu vervollkommnen und nachzuweisen.
Im vierten Semester Semester steht die Anfertigung der Masterarbeit im Vordergrund, mit welcher Fähigkeiten zu anspruchsvoller wissenschaftlicher Bearbeitung einer Thematik des Fachgebiets im vorgegebenen Zeitrahmen nachzuweisen ist. Die Masterarbeit ist in Form eines Kolloquiums zu verteidigen.
Dieser Studiengang kann auch in Teilzeit absolviert werden. Die Studiendauer beträgt dann sechs Semester und endet mit der Masterarbeit im 6. Semester.
Regelungen zu diesem Studiengang finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Die kompletten Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie im Modulux.
Die nachfolgende Moduldarstellung bietet nur einen ersten Überblick.
1. Semester
2. Semester
3. Semester
4. Semester
2. Semester
3. Semester
Hier geht es zum aktuellen Lehrveranstaltungsplan. Wähle dazu zuerst den gewünschten Studiengang aus und dann eine beliebige Seminargruppe und anschließend "Alle Wochen".
Die exzellente Qualität von Studium und Lehre ist durch die Akkreditierung nach den Regeln des Akkreditierungsrates garantiert. Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden für die einzelnen Zeiträume:
Akkreditierungsbescheid bis 31.03.2028 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsbeschluss bis 31.03.2028 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2026 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2026 Euro-Inf
Akkreditierungsurkunde bis 16.01.2021 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 16.01.2021 Euro-Inf
Akkreditierungsinformation bis 30.09.2020 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2019 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2019 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 17.04.201 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsurkunde bis 17.04.2015 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 17.10.2014 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsurkunde bis 17.10.2014 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2013 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2013 ASIIN
Akkreditierungsurkunde bis 30.09.2012 ASIIN
Einmal im Jahr findet an der HTWK Leipzig die Lange Nacht der Computerspiele statt. Die Spielenacht verbindet Elemente eines Retro-Treffens, einer LAN-Party, eines Studierenden-Camps, eines Brettspiele-Abends und einer Tagung zu einem Ganzen
Der RoboCup ist eine Fußballliga mit programmierten Robotern als Spieler. Dahinter steckt das Nao-Team der HTWK Leipzig. Ziel ist es zur Forschung beizutragen, indem innovative Software kreiert wird, die die Roboter zum Erfolg führt.
Die Teilnehmenden des Leipzig Game Jam entwickeln in nur 48 Stunden ein komplett neues Computerspiel. Allein oder im Team wird programmiert, Grafik gestaltet, Design und Musik entwickelt. Der Leipzig Game Jam ist Teil des Global Game Jams, der an mehreren hundert Standorten weltweit zur gleichen Zeit stattfindet.
Wie auch beim Bachelorstudiengang finden Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums zumeist eine Tätigkeit in Unternehmen, die Software/Hardware entwickeln, herstellen und vertreiben, bei Computeranwendern in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft, bei Beratungsunternehmen, im Öffentlichen Dienst, in Lehr- und Weiterbildungsinstitutionen sowie Forschungsinstituten. Im Vergleich zum Bachelorstudiengang hat der Masterstudiengang einen höheren wissenschaftlichen Anspruch und qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen insbesondere für stärker konzeptionelle und leitende Tätigkeiten.
Hierfür erwerben die Studierenden die folgenden Kompetenzen:
Diese ermöglichen die Übernahme anspruchsvoller beruflicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Informatik und verwandten Gebieten sowie den Einstieg in ein weitergehendes Promotionsstudium.
Softwareentwicklung
Programmierung
Validierung, Testung
Implementierung, Integration
Wartung, Anpassung
Entwickeln von Softwarearchitektur
Anforderungsanalyse
Dokumentation
Qualitätsmangement
Software- und Datenanalyse
Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer akademischer Abschluss auf dem Gebiet der Informatik oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Gebiet mit starkem Informatikbezug und einem ausreichendem Anteil an Informatikausbildung.
Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus clausus (NC)
Fast alle Masterstudiengänge an der HTWK Leipzig sind zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt direkt an der HTWK Leipzig (örtlicher Numerus Clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Nach Abzug der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber für außergewöhnliche Härtefälle (2%) erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Durchschnittsnote aller bis zum Ablauf des planmäßig vorletzten Semesters abgelegten Prüfungsleistungen des für den jeweiligen Masterstudiengang erforderlichen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Soweit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit besserer Abschlussnote als der sich ergebenden Durchschnittsnote nachweisen kann, erfolgt die Auswahl allein auf der Grundlage der Abschlussnote (Meistbegünstigung).
Bonuspunkte mehrerer erfüllter Merkmale werden kumuliert. Die maximal anrechenbare Summe der Boni beträgt 0,5. Die mittels Bonus verbesserte Note darf rechnerisch den Wert 1,0 nicht unterschreiten.
Merkmal 1 - Bonus 0,3
Die Durchschnitts- bzw. Abschlussnote wird um einen Bonus von 0,3 verbessert, wenn besondere fachspezifische Aktivitäten nachgewiesen werden, die über die fachliche Eignung für dieses Masterstudium besonderen Aufschluss geben, und über tutorielle oder beratende Tätigkeiten hinausgehen. (Beispielsweise Mitarbeit in einer studentischen Facharbeitsgruppe wie den Naos oder den LeoBots.)
Merkmal 2 - Bonus 0,2
Die Durchschnitts- bzw. Abschlussnote wird um einen Bonus von 0,2 verbessert, wenn der Nachweis eines Praktikums bzw. einer beruflichen Tätigkeit in Vollzeit von mindestens 12 Wochen in einem Informatik/MathematikBereich erbracht wurde.
Merkmal 3 - Bonus 0,3
Die Durchschnitts- bzw. Abschlussnote wird um einen Bonus von 0,3 verbessert, wenn der Erwerb von mindestens 22 ECTS-Punkten in den Fächern
oder in vergleichbaren Fächern eines Bachelor oder Diplomstudiums nachgewiesen wird.
Die hier aufgeführten Bonuskriterien gelten für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25. Rechtsgrundlage ist die aktuell geltende Masterauswahlordnung (Ordnung für das Auswahlverfahren in Masterstudiengängen), nachzulesen unter www.htwk-leipzig.de/rechtsgrundlagen/.
Fast alle Masterstudiengänge starten im Wintersemester (Oktober). Der Bewerbungszeitraum für ein Studium ab Wintersemester für zulassungsbeschränkte Studiengänge (Studiengänge mit Numerus clausus) läuft vom 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist).
Die Masterstudiengänge Bibliotheks- und Informationswissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnik, Druck- und Verpackungstechnik, Medienmanagement, Museumspädagogik | Bildung und Vermittlung im Museum sowie Praxisentwicklung und Forschung Soziale Arbeit starten im Sommersemester (April) mit Bewerbungszeitraum vom 1. Dezember bis 15. Januar (Ausschlussfrist).
Für den Masterstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik welcher im Sommersemester startet, ist die Bewerbungsfrist 1. Dezember bis 15. April (Ausschlussfrist).
Weitere Fristen und Informationen finden Sie auf der Seite zum Auswahlverfahren der Masterstudiengänge.
Es können Bonuspunkte auf bestimmte für den Masterstudiengang relevante Kriterien vergeben werden, die zu einer Verbesserung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses führen (Bonussystem). Die Kriterien sind studiengangsbezogen verschieden und nicht zwingend für alle Studiengänge notwendig. In der Bewerbungsinfo finden Sie die konkreten Bonuskriterien.
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu. Hier finden Sie eine Übersicht der NC-Werte je Studiengang aus den letzten Jahren.
"WirtschaftsWoche“-Ranking: dieser Studiengang ist unter den Top Ten der HAW (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) in Deutschland.
Informatik und Medieninformatik
Alle Kriterien des Bonussystems sowie Hinweise zum Auswahlverfahren finden Sie auf den Seiten zur Bewerbung für Masterstudiengänge.