Über 200 Millionen Euro bis 2028 – Konkrete Ziele für Forschung und Lehre an Sachsens Hochschulen vereinbart
Der Freistaat Sachsen setzt ein klares Zeichen für die Zukunft von Forschung und Lehre: Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow hat gemeinsam mit den Rektorinnen und Rektoren der sächsischen Hochschulen sowie den Dekanen der Medizinischen Fakultäten Dresden und Leipzig neue Zielvereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2028 unterzeichnet.
Mit einem Volumen von über 200 Millionen Euro und einem deutlichen Zuwachs gegenüber der Vorgängerperiode mit rund 180 Millionen Euro werden richtungsweisende Impulse gesetzt.
Die in einer feierlichen Zeremonie im Sächsischen Landtag geschlossenen Vereinbarungen definieren konkrete Ziele zur Weiterentwicklung von Lehre, Forschung und Transfer an Sachsens Hochschulen. Sie dienen als zentrales Steuerungsinstrument, das auf die individuellen Stärken der 14 staatlichen Hochschulen abgestimmt ist. Die einzelnen Zielvereinbarungen orientieren sich dabei an der Hochschulentwicklungsplanung des Freistaats und übersetzen den darin beschriebenen Rahmen in konkrete und individuelle Vorgaben für alle 14 staatlichen Hochschulen.
HTWK-Rektor Prof. Dr.-Ing. Jean-Alexander Müller: „In einem herausfordernden partnerschaftlichen Prozess mit dem SMWK haben wir uns unter anderem darauf geeinigt, in den kommenden Jahren einen wichtigen Entwicklungsschritt für unsere Hochschule vorzubereiten – den planmäßigen Aufwuchs unserer Studierendenzahl. Im Zeitraum der neuen Zielvereinbarung müssen dafür die Weichen gestellt werden, inklusive der baulichen Entwicklung durch den Freistaat. Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam diese Herausforderungen meistern und unsere Position als führende Hochschule Angewandter Wissenschaften und größte HAW in Sachsen weiter ausbauen werden.“
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Mit diesen Vereinbarungen schaffen wir die Grundlage für eine planbare und verlässliche Entwicklung unserer Hochschulen. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen ist es uns gelungen, innovative Schwerpunkte zu setzen und die Qualität in Lehre und Forschung nachhaltig zu sichern. Mein Dank gilt auch den Abgeordneten des Sächsischen Landtages, dessen Unterstützung uns diese langfristige Planung ermöglicht. Besonders stolz bin ich darauf, dass wir es geschafft haben, die Hochschulen nicht nur finanziell zu stärken, sondern ihnen auch die Flexibilität zu geben, ihre individuellen Potenziale zu entfalten. Ob in der Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte, im Schutz und der Weiterentwicklung der sogenannten Kleinen Fächer oder bei der Förderung von Innovation durch Transfer – wir setzen gemeinsam Zeichen, die weit über die nächsten Jahre hinauswirken werden. Dies ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Sachsens Hochschulen mit diesem Rückenwind noch mehr zu einer treibenden Kraft für Innovation, Fortschritt und Bildungsgerechtigkeit werden können.“
Ausgewählte Schwerpunkte der Vereinbarungen
Akademische Fachkräfteausbildung
Die Zahl der Studierenden und Absolventen soll auf dem aktuellen Niveau von rund 100.000 gehalten werden, um dem Bedarf an akademischen Fachkräften gerecht zu werden.
Fächerangebot
Jede Zielvereinbarung schreibt das Fächerangebot der Hochschule fest. Insbesondere wird die Existenz der sogenannten Kleinen Fächer gesichert.
Dauerhafte Beschäftigung
Für die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden Zielmarken für die Quote der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Drittmittelbeschäftigte) abhängig von der Ausgangslage vereinbart.
Innovationsförderung durch Transfer
Zur Stärkung der Innovationskraft der Hochschulen wird das Transfergeschehen höher gewichtet. Dazu wurden erstmals zwei Kennwerte eingeführt – wie beispielsweise Patentanmeldungen sowie Forschungs- und Transferaufträge.
Hintergrund
Die hochschulpolitischen Ziele werden zwischen dem Wissenschaftsministerium und den einzelnen Hochschulen bilateral vereinbart. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, in diesem Fall 2025 bis Ende 2028. Die Zielvereinbarungen bilden den spezifischen Rahmen für jede einzelne staatliche Hochschule zur Schwerpunktsetzung in Studium, Lehre und Forschung.
Die bilateralen Zielvereinbarungen werden vor dem Hintergrund der bereits im Frühjahr dieses Jahres getroffenen Zuschussvereinbarung zwischen Freistaat und Hochschulen geschlossen, in der eine langfristige planerische und finanzielle Absicherung der Grundfinanzierung der Hochschulen bis zum Jahr 2032 vertraglich vereinbart worden ist.