2. Abmeldung, Anmeldung und Zulassung
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule, in denen Sie eingeschrieben sind, in der Regel automatisch durch Ihr Prüfungsamt.
Während der studienintegrierten Praxisphase oder bei Beurlaubung müssen Sie sich selbst zur Prüfung anmelden (→ Formular Anmeldung zur Prüfung). Die Fristen entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan.
Achtung: Zweite Wiederholungsprüfungen müssen vorher unter Einhaltung der Antrags- und Wiederholungsfristen beantragt werden, die Sie Ihrer Studien- und Prüfungsordnung entnehmen können!
Zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind, erfahren Sie im Studienportal.
Abmeldung von der Prüfung
Wollen Sie eine Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, nicht zu diesem Prüfungstermin ablegen, können Sie sich per Antrag von der Prüfung abmelden. Nutzen Sie für Erstprüfungen bitte die Abmeldefunktion im Studienportal und andernfalls das → Formular Abmeldung von der Prüfung. Die Abmeldung muss fristgerecht (siehe Prüfungsplan) im Prüfungsamt vorliegen.
Wenn Sie sich exmatrikulieren lassen wollen, denken Sie bitte trotzdem an die Prüfungsabmeldungen. Die Prüfungsverpflichtung endet nicht mit dem Studierendenstatus.
Zulassung zu einer Prüfung
Die Zulassung wird erteilt, wenn keine Zulassungshindernisse vorliegen, insbesondere wenn die erforderlichen Prüfungsvorleistungen erbracht wurden. Erst dann dürfen Sie an der Prüfung teilnehmen. In der Regel informiert Ihre Dozentin oder ihr Dozent Sie, ob Sie zugelassen sind.
Zum Nachschlagen:
Abschlussprüfung
An der HTWK Leipzig wird über eine studienbegleitende Abschlussprüfung (d.h. die Abschlussprüfung setzt sich aus Modulprüfungen zusammen) festgestellt, ob Studierende das Studienziel erreicht haben.
Nach bestandener Abschlussprüfung werden der akademische Grad verliehen und Urkunde, Zeugnis etc. ausgestellt.
Je nach angestrebtem Abschluss sprechen wir von Bachelorprüfung, Masterprüfung oder Diplomprüfung.
Die Abschlussprüfung besteht aus Modulprüfungen.
Die Modulnoten gehen entsprechend der definierten Wichtungen (in der Regel die ECTS-Punkte) in die Bildung der Gesamtnote der Abschlussprüfung ein.
Abschlussmodul
Das Abschlussmodul ist je nach angestrebtem Abschluss das Bachelor- oder Mastermodul. Es ist in der Regel das letzte Modul des Studierenden und kann erst begonnen werden, wenn eine Mindestanzahl an Modulen und ECTS-Punkten erreicht wurde.
Es besteht aus der Abschlussarbeit, also der Bachelor- oder Masterarbeit, und in der Regel einer Verteidigung bzw. einem Kolloquium.
In der Abschlussarbeit sollen Studierende zeigen, dass sie in der Lage sind, ein fachspezifisches Problem innerhalb einer festgelegten Bearbeitungszeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Sie wird von einer Professorin bzw. einem Professor der HTWK Leipzig auf Vorschlag des Studierenden betreut.
Die Abschlussarbeit ist oft in einem Kolloquium zu verteidigen.
Im Kolloquium soll gezeigt werden, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, in einem Vortrag den Inhalt seiner bzw. ihrer Abschlussarbeit, die Methodik der Themenbearbeitung und die gewonnenen Ergebnisse zu erläutern und in einer wissenschaftlichen Diskussion zu verteidigen.
Abmeldung
Studierende können sich von Prüfungen, zu denen sie angemeldet sind, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt abmelden. Bitte beachten Sie die Abmeldefristen.
Die Abmeldung von Zweiten Wiederholungsprüfungen ist ausgeschlossen.
Anmeldung
Für jedes Pflichtmodul, an dem Sie laut Regelstudienablauf- und Lehrveranstaltungsplan teilnehmen, sind Sie zu den Prüfungen des Moduls automatisch angemeldet, es sei denn, Sie sind beurlaubt oder befinden sich in der Praxisphase.
Zu den Prüfungen der Wahlpflichtmodule müssen Sie sich gegebenenfalls selbst anmelden. Bitte prüfen Sie Ihre Anmeldungen im Studienportal.
Die Anmeldung zu einer Zweiten Wiederholungsprüfung erfolgt mit der Antragstellung.
Anrechnung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Es ist möglich, sich individuell Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anderer Hochschulen und außerhalb von Hochschulen anrechnen bzw. anerkennen zu lassen.
Hierfür ist vor dem regulären Prüfungstermin ein Antrag an den Prüfungsausschuss mit allen für die Entscheidung notwendigen Angaben und Nachweisen zu stellen. Die Fristen zur Einreichung dieses Antrags finden Sie in ihrer Prüfungsordnung.
Für Auslandssemester wird die Anrechenbarkeit vorher geprüft und im Learning Agreement festgehalten.
Beglaubigungen
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt nicht befugt ist Beglaubigungen von Zeugniskopien anzufertigen. Wenden Sie sich bitte an den Justitiar der HTWK Leipzig (Herrn Birkenmaier) oder eins der Bürgerämter der Stadt Leipzig bzw. an ein Büro Ihrer jeweiligen Krankenkasse welche ebenfalls amtliche Beglaubigungen der Abschlussdokumente durchführen.
Bescheinigungen und Dokumente
Prüfungsbescheinigungen und -dokumente im Studium:
- Leistungsübersicht (für den Studierenden selbst im Studienportal)
- Leistungsnachweis (für Bewerbungen oder den Prüfungsausschuss)
- Leistungsnachweis nach §48 BAföG (Formular des BAföG-Amts mit Bestätigung des regulären Studienfortschritts)
- Transcript-of-Records (als englischer Notenspiegel für Auslandspraktika)
Prüfungsbescheinigungen und -dokumente nach dem Studium:
- Urkunde (Urkunde über erreichten Akademischen Grad)
- Zeugnis (Abschlusszeugnis mit Gesamtnote, Thema und Note der Abschlussarbeit und allen abgelegten Modulen mit ECTS-Punkten)
- Anlage zum Zeugnis (weist alle zusätzlich erbrachten Module aus)
- Diploma-Supplement (Erklärung zum Studienabschluss)
- Transcript-of-Records (als englisches Zeugnis)
- Leistungsbescheinigung (für Studienabbruch und Hochschulwechsel)
ECTS
Das "European Credit Transfer System" (ECTS) soll die Vergleichbarkeit von Studienleistungen und Abschlüssen für die gegenseitige Anerkennung erleichtern.
Das Ziel ist die Mobilität der Studierenden und Absolventen in Europa zu erhöhen und ein lebenslanges Lernen zu fördern. ECTS-Leitfaden 2015
Für ein abgschlossenes Modul werden Leistungspunkte nach dem ECTS (ECTS-Credits bzw. ECTS-Punkte) vergeben.
Sie spiegeln den Zeitaufwand (auch Arbeitslast oder Workload) des Moduls wider.
Ein ECTS-Punkt entspricht für einen durchschnittlich leistungsfähigen Studierenden einer Arbeitslast von 30 Zeitstunden.
Für die Ermittlung des Zeitaufwands (auch Workload oder Arbeitslast) werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen,
- Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen,
- Ableistung der Praxisphase,
- Selbststudium sowie
- Vorbereitung auf und das Ablegen von Prüfungen.
Ein Semester Vollzeitstudium entspricht 30 ECTS-Punkten. Daher ergeben sich für ein 6-semestriges Bachelorstudium ein Umfang von 180-ECTS-Punkten und für einen 4-semestrigen Master von 120 ECTS-Punkten (in Summe 300 ECTS-Punkte).
Eine größere Vereinheitlichung von Formularen und Bescheinigungen wie für das "Diploma Supplement", das "Learning Agreement" oder das "Transcript of Records" erleichtern ebenfalls die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse.
Lehrveranstaltung
Module umfassen neben Prüfungen auch Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Praktika.
Die Lehrveranstaltungen für Ihre Seminar- oder Studiengruppe für das aktuelle Semester können Sie dem Lehrveranstaltungsplan entnehmen.
Der Umfang von Präsenzveranstaltungen wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben:
1 SWS = jede Vorlesungswoche eine Unterrichtseinheit = 14 Wochen x 45 Minuten
Modul
Ein Modul fasst Lehreinheiten (z. B. Vorlesung, Seminar, Übung), Zeiten für Selbststudium und Prüfungen zu einem bestimmten Thema zusammen.
Im Modulhandbuch Ihrer Studienordnung finden Sie für jedes Modul eine Beschreibung mit:
- Inhaltsangabe
- Ziele (vermittelte Kompetenzen)
- empfohlenes Fachsemester und Angabe, ob Pflicht oder Wahlpflicht
- Teilnahmevoraussetzungen
- Anforderungen (Prüfungen)
- Umfang (Arbeitsaufwand, Semesterwochenstunden)
- Literaturhinweise
Jedes Modul hat eine modulverantwortliche Ansprechperson, die für alle inhaltlichen und organisatorischen Fragen zum Modul zur Verfügung steht.
Modulprüfungen
Modulprüfungen dienen der Feststellung, ob die Lernziele eines Moduls erreicht wurden.
Sie können aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen gleicher oder unterschiedlicher Art bestehen.
Eine Modulprüfung ist bis zur Note 4,0 bestanden. Kompensation bedeutet, dass eine nicht bestandene Prüfungsleistung durch eine andere gute Note des Moduls ausgeglichen werden kann. Die Studien- und Prüfungsordnung regelt, ob Kompensation für ein Modul möglich ist oder nicht.
Modulprüfungen sind Bestandteil der Abschlussprüfung, gehen in die Berechnung der Gesamtnote der Abschlussprüfung ein und werden auf dem Zeugnis ausgewiesen.
Pflichtmodul
Pflichtmodule haben alle Studierenden eines Studiengangs (ggf. abhängig von einer gewählten Vertiefung oder Spezialisierungsrichtung) zu belegen.
Prüfungen
In Prüfungen wird den Studiernden eine selbst erbrachte, abgrenzbare Leistung auf der Basis einer konkreten Aufgabenstellung abgefordert.
Prüfungen sind:
- Abschlussprüfung,
- Modulprüfungen,
- Prüfungsleistungen und
- Prüfungsvorleistungen.
Durch das Absolvieren von Prüfungen sollen die Studierenden nachweisen, dass sie über einen dem Studienfortschritt entsprechenden Stand von Wissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen sowie in der Lage sind, fachbezogene Aufgabenstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erfolgreich zu bearbeiten und in angemessener Form schriftlich bzw. mündlich darzulegen oder durch Erschaffung eines Werkes zu belegen.
Prüfungsausschuss und Prüfungsamt
Die Prüfungsorganisation übernehmen der Prüfungsausschuss und das Prüfungsamt.
Der Prüfungsausschuss und vor allem die Vorsitzenden achten auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und bearbeiten die Widersprüche gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.
Der Prüfungsausschuss überträgt organisatorische Aufgaben an das Prüfungsamt.
Für studienintegrierte Praxisphasen sind die Praktikumsbeauftragten zuständig, die hierbei durch das Studienamt oder Praktikantenamt unterstützt werden.
Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen sind Bestandteil der Modulprüfung und dienen der Feststellung, ob Teile oder die Gesamtheit der Lernziele eines Moduls erreicht wurden.
Sie können aus mehreren Prüfungsteilen und/oder Prüfungsarten (Teilleistungen) bestehen.
Die Noten der Teilleistungen gehen gemäß einer definierten Wichtung in die Bildung der Modulnote ein und sie können einander in der Regel kompensieren.
Prüfungsperiode, Prüfungszeitraum
In der Regel werden Klausurarbeiten oder mündliche Prüfungen im Anschluss an die Vorlesungszeit in der jeweiligen Prüfungsperiode/Prüfungszeit abgenommen.
Der Zeitraum ist im Akademischen Kalender ausgewiesen.
Außerhalb der Prüfungsperiode, im Verlauf der Vorlesungszeit, werden Projektarbeiten, Laborarbeiten und Referate als integraler Bestandteil einer Lehrveranstaltung absolviert.
Zu Semesterbeginn werden häufig Termine für Nach- oder Wiederholungsprüfungen für die vorangegangene Prüfungsperiode angeboten.
Individuelle Termine und Abgabertermine für Hausarbeiten und Belege können auch in die "Semesterpause" gelegt werden, um die Arbeitslast gleichmäßiger zu verteilen.
Prüfungsvorleistungen
Prüfungsvorleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfungsleistung.
Durch sie soll der Selbstlernprozess des Studierenden durch Vorbereitung und Bearbeitung der Prüfungsvorleistung aktiviert werden.
Sie gehen nicht in die Berechnung der Noten von Prüfungen, Modulprüfungen oder der Abschlussnote ein.
Prüfungsvorleistungen werden ohne Notenvergabe mit lediglich „erfolgreich“ oder „nicht erfolgreich“ bewertet und können bei der Bewertung „nicht erfolgreich“ beliebig oft wiederholt werden.
Regelstudienzeit und Semesterfrist
Ein Studiengang ist auf eine bestimmte Studiendauer ausgelegt (Regelstudienzeit) und die Modulprüfungen sind entsprechend auf die Semesteranzahl aufgeteilt (siehe Regelprüfungsplan der Prüfungsordnung).
Alle Modulprüfungen müssen bis spätestens vier Fachsemester nach der Regelstudienzeit abgelegt worden sein (d.h. im 6-semestrigen Bachelorstudiengang bis Ende des 10. Semesters, im 4-semestrigen Masterstudiengang bis Ende des 8. Semesters).
Abschlussprüfungen und damit alle dazugehörigen Modulprüfungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgelegt wurden, gelten als nicht bestanden und müssen innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Rücktritt, Fristüberschreitung und Versäumnis
Wer versäumt zu einer Prüfung zu gehen, sie ohne triftigen Grund abbricht (Rücktritt) oder eine Bearbeitungsfrist überschreitet, erhält eine Fünf und hat die Prüfung nicht bestanden.
Im Krankheitsfall müssen Studierende schnellstmöglich (Frist ist der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen) ein ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit im Prüfungsamt vorlegen. Das dazugehörige Formular finden Sie oben auf dieser Webseite. Es gilt auch die Krankheit eines überwiegend allein zu versorgenden Kindes.
Wird der geltend gemachte Grund anerkannt, gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Studienordnung, Prüfungsordnung, Praktikumsordnung
Die Studienordnung regelt das Studium für einen Studiengang und beinhaltet neben dem Studienablaufplan, ein Modulhandbuch und oft auch eine Praktikumsordnung.
Die Prüfungsordnung regelt das Prüfungsverfahren für einen Studiengang und enthält den Regelprüfungsplan.
Oft sind Studienablaufplan und Regelprüfungsplan zum Integrierten Studienablauf- und Prüfungsplan zusammengefasst.
Jede Ordnung definiert Ihren Geltungsbereich. In der Regel gilt: Sie studieren nach der zu Ihrer Immatrikulation aktuellen Studien- und Prüfungsordnung.
Wahlpflichtmodul und Wahlmodul
Wahlpflichtmodule sind semesterweise oder thematisch zu Gruppen zusammengefasste Module, aus denen eine gewisse Anzahl an Modulen oder ECTS-Punkten durch die Studierenden absolviert werden müssen. Ein Wahlpflichtmodul muss nachdem es begonnen wurde auch beendet werden.
Wahlmodule sind Wahlpflichtmodule, unter denen der Studierende innerhalb des Modulangebots aller Fakultäten die freie Auswahl hat, sofern die anbietende Fakultät entsprechende Kapazitäten vorhält.
Für die Belegung ist in der Regel eine Beantragung im Vorsemester (Einschreibung) nötig, verbunden mit einem möglichen Wechsel zu Semesterbeginn.
Wiederholungsprüfung und Jahresfrist
Bestandene Prüfungen (auch anerkannte Prüfungen) können nicht wiederholt werden.
Nach dem ersten Nicht-Bestehen einer Prüfungsleistung (1. Prüfungsversuch) gibt es maximal zwei weitere Prüfungsversuche:
2. Prüfungsversuch = Erste Wiederholungsprüfung
3. Prüfungsversuch = Zweite Wiederholungsprüfung (auf Antrag)
Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Nicht-Bestehens absolviert werden (Jahresfrist).
Die Zweite Wiederholungsprüfung muss fristgemäß beantragt werden und eine Abmeldung ist ausgeschlossen.
Bei einer Prüfungsvorleistungen ist die Anzahl nicht begrenzt, während bei einer Prüfungsleistung maximal drei Versuche möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung, ein anerkannter Rücktritt oder eine Nicht-Zulassung nicht als unternommener Prüfungsversuch gelten und daher auch nicht mitgezählt werden.
Widerspruchsverfahren
Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und bearbeitet Widersprüche von Studierenden gegen im Prüfungsverfahren getroffene, den Studierenden belastende Entscheidungen.
Zum Widerspruchsverfahren gehören der fristgemäße Widerspruch (i.d.R. ein Monat nach Bekanntgabe) beim Prüfungsausschuss, ein anschließender Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid und ggf. die Möglichkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht in Leipzig.
Kontaktieren Sie bei Verstößen gegen die Studien- und Prüfungsordnung und bei Fragen zum Widerspruch Ihr Studien- und Prüfungsamt, Ihren Prüfungsausschuss oder den Justitar der Hochschule.
Zulassung zu einer Prüfung
Um an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen, müssen Sie für diese zugelassen und auf einer Prüfungsliste eingetragen sein.
Die Zulassung zu einer Prüfung setzt voraus, dass Studierende im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sind (Ausnahme Wahlfachhörerschaft). Sie wird oft vom Bestehen einer Prüfungsvorleistung abhängig gemacht.