Ab 01. Januar 2021 muss für alle Promotionsverfahren eine verbindliche Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden
Die „Vereinbarung zur Betreuung der Promotion an der HTWK Leipzig“ regelt das Verhältnis zwischen Promovenden und Betreuenden und bildet eine wichtige Grundlagen, um Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis bereits zu Beginn einer Forschungstätigkeit fest zu etablieren.
Bereits 2017 hat der wissenschaftliche Beirat des Graduiertenzentrums eine Betreuungsvereinbarung für Promotionsverfahren erarbeitet, die an der HTWK Leipzig durchgeführt werden. Die Vereinbarung zwischen Promovierenden und ihren betreuenden Professorinnen und Professoren an der HTWK zielt darauf ab, die Transparenz und Verbindlichkeit im Projekt Promotion zu stärken. Sie soll Grundlage für eine strukturierte Zusammenarbeit sein und damit zur Qualitätssicherung der Promotionsvorhaben beitragen.

Die Vereinbarung zur Betreuung einer Promotion an der HTWK Leipzig wurde zum 1. Juni 2019 für beginnende Promotionsvorhaben nachdrücklich empfohlen. Den Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Sächsischen Landesregierung vom 1. Dezember 2019 folgend, wurde von den Gremien der HTWK Leipzig Folgendes beschlossen:
Ab dem 1. Januar 2021 ist für alle Promotionsverfahren an der HTWK Leipzig eine Betreuungsvereinbarung verbindlich abzuschließen.
Damit verfolgt die HTWK Leipzig das Ziel, die Qualität der Promotionen zu erhöhen und den Prozess für alle Beteiligten transparent sowie verbindlich zu gestalten.
Den verbindlichen Mustertext der HTWK-Betreuungsvereinbarung sowie die dazugehörige Leitlinie findet sich auf der Website des Graduiertenzentrums als Download.
Sobald die Vereinbarung von den Promovierenden und Betreuenden unterzeichnet wurde, ist diese umgehend dem Graduiertenzentrum der HTWK Leipzig eine Kopie inklusive aller Anlagen zu übermitteln.
Für alle laufenden Promotionsverfahren ist eine entsprechende Vereinbarung bis zum 15. März 2021 nachzureichen.