Barrierefreie Lehre
Gleichberechtigter Zugang zu Bildung
Alle Studierenden profitieren von einem gleichberechtigten Zugang zu Lehre. Denn in jeder Lehrveranstaltung sitzen Studierende mit unterschiedlichen Hintergründen und Herausforderungen, wie z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen, Sprachbarrieren, berufliche oder familiäre Verpflichtungen. In einer barrierefreien Lernumgebung können alle Studierenden ihre Fähigkeiten besser entfalten und erfolgreicher studieren.
Sichtbare und unsichtbare Beeinträchtigungen
Die Datenerhebung „beeinträchtigt studieren - best“ von 2021 hat ergeben, dass 16 % der Studierenden eine studienerschwerende gesundheitliche Beeinträchtigung angegeben haben. Auf die HTWK Leipzig bezogen sind demnach über 1.000 Studierende betroffen. Besonders häufig treten psychische Erkrankungen auf. Bei nur 3 % der Betroffenen ist die Beeinträchtigung bei einer ersten Begegnung wahrnehmbar, während sie bei über der Hälfte der Betroffenen für andere überhaupt nicht erkennbar ist.
Gesetze fordern Engagement
Trotz der Bedeutung dieses Themas zeigen Befragungen, dass sich Lehrende bisher nur selten mit Barrierefreiheit auseinandersetzen. Dabei verpflichtet nicht nur das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3), sondern auch z. B. das Sächsische Hochschulgesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 14) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24 Abs. 5) dazu, allen Studierenden den gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung zu garantieren.
Zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählen:
- Psychische Erkrankungen (z. B. Depression, Angststörung)
- Körperlich chronische Erkrankungen (z. B. Darmerkrankungen, Asthma)
- Teilleistungsstörung (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie)
- Mobilitäts-, Seh- und Hörbeeinträchtigung
- andere Beeinträchtigungen (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, AD(H)S, Migräne)