Hinweise zur Gestaltung von Förderanträgen im Bereich Lehre und Studium
Wir freuen uns über jede Initiative von Lehrenden, Studierenden und Mitarbeitenden aus dem Bereich der Hochschulverwaltung Drittmittel im Bereich Lehre, Studium und Weiterbildung einzuwerben.
Bevor ein Förderantrag bei einem Fördermittelgeber eingereicht werden kann, sollte der Antrag nicht nur inhaltlich, konzeptionell und entsprechend der Vorgaben der Förderbestimmungen erarbeitet werden. Es gilt auch, für den Fall der erfolgreichen Mitteleinwerbung vorab sicherzustellen, dass der Antrag in der entsprechenden Weise umgesetzt werden kann. Zum Beispiel müssen Personalkosten und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Mitarbeitenden (Einstufung, Eingruppierung, Befristung, usw.) hinreichend geklärt sein.
Der Einsatz von Eigenmitteln und Eigenbeiträgen ist zu klären und zu kalkulieren. Kostensätze im Antrag müssen denjenigen entsprechen, die für die HTWK Leipzig umsetzbar sind. Rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. MoU, LoI, Kooperationsverträge) sind zu prüfen. Die Bereitstellung interner Ressourcen (Räume, Arbeitsplätze, IT, Geräte, usw.) ist vorab zu klären und auch die Bereitschaft und Möglichkeit hochschulinterner Dienstleistungen und Kooperationen.
Deshalb bittet die Hochschulleitung sich diesbezüglich rechtzeitig mit den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren sowie Expertinnen und Experten in Verbindung zu setzen und auch die Aspekte der Umsetzbarkeit zu klären und zu dokumentieren. Förderanträge sind über die Hochschulleitung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel 10 Tage vor Ende der EInreichungsfrist des Fördermittelgebers bei der Hochschulleitung zur Prüfung, Befürwortung und Ausfertigung einzureichen sind. Dem Antrag sind alle notwendigen Antragsunterlagen für die Antragstellung beizufügen und es ist eine Stellungnahme des Antragstellers beizufügen aus der sich ergibt, dass der Antrag hinsichtlich der o.g. Aspekte geprüft wurde und er insoweit im Falle der Bewilligung umsetzbar ist.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 10 Tage vor der Antragsfrist des Fördermittelgebers beim Rektorat ein. Bitte nutzen Sie dazu das Formblatt Rektoratsvorlage Fördermittelanträge Lehre/Studium/Weiterbildung.