Auf der von der Hochschulleitung einberufenen Mitarbeiterversammlung vom 05. Januar 2022 wurde über den Verfahrensstand zum Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit berichtet.
Rektorat und Personalrat eint das Ziel, zügig eine Dienstvereinbarung abzuschließen. In der inhaltlichen Ausgestaltung einer solchen Dienstvereinbarung gibt es jedoch deutliche Differenzen, ebenso in Wahrnehmung und Darstellung des bisherigen Verfahrensganges bzw. Sachstandes.
Der derzeitige Personalrat möchte der Hochschulöffentlichkeit daher kurz seine Sicht auf den Sachstand darlegen.
Darstellung der Dienststellenleitung 1: Der 2020 durch die Dienststellenleitung vorgelegte Entwurf basiert auf der Musterdienstvereinbarung des Hauptpersonalrates mit dem SMWK.
Tatsächlich wurde die Musterdienstvereinbarung des Hauptpersonalrates seinerzeit von der Dienststellenleitung als nicht geeignet für die HTWK Leipzig abgelehnt. Stattdessen wurde ein stark verändertes Dokument vorgelegt, das die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten weitgehend eingeschränkt hätte.
Darstellung der Dienststellenleitung 2: In der Arbeitsgruppe des vorherigen Personalrates und der Dienststellenleitung zur Mobilen Arbeit wurde 2020 bereits Einigkeit erzielt.
Diese Darstellung verkennt die gesetzlichen Anforderungen der Personalratsarbeit. Entscheidend ist immer das Votum des ganzen Gremiums. Im konkreten Fall konnten die Personalratskollegen der Arbeitsgruppe mit der Dienststellenleitung kein zufriedenstellendes Ergebnis und keinen weiteren Fortschritt mehr erzielen. Eine mögliche Ablehnung durch das Gremium war für beide Seiten voraussehbar und so konnte der Entwurf von 2020 im damaligen Personalratsgremium auch keine Mehrheit finden.
Darstellung der Dienststellenleitung 3: Die Gründe für die Ablehnung des Entwurfes von 2020 wurden vom Personalrat nicht benannt.
Die offenen Punkte und Bedenken zu den jeweiligen Regelungen wurden dem Rektor am 17.09.2020 erläutert. Eine Überarbeitung und erneute Vorlage des Entwurfs beim Personalrat – wie vereinbart – erfolgte jedoch nicht.
Am 30.06.2021 nahm dann der neue Personalrat die Arbeit auf. In einer ersten Besprechung bot die Dienststellenleitung an, zügig einen neuen Entwurf für eine Dienstvereinbarung Mobile Arbeit vorzulegen.
Nachdem dies auf mehrfache Nachfrage nicht erfolgte, hat der Personalrat – wie berichtet – einen eigenen Entwurf auf Grundlage der Dienstvereinbarung der TU Berlin vorgelegt.
Dieser Entwurf wurde von der Dienststellenleitung als nicht passend bzw. nicht praktikabel zurückgewiesen.
Darstellung der Dienststellenleitung 4: Dem Personalrat wurde mitgeteilt, warum dieser Entwurf nicht passend bzw. nicht praktikabel sei.
Tatsächlich wurden bis zum heutigen Tag keine ausreichenden und nachvollziehbaren Gründe mitgeteilt. Stattdessen wurde angefragt, ob es nicht sinnvoller sei, auf den alten Entwurf zurückzugreifen. Dieser wurde vom damaligen Personalrat jedoch bereits abgelehnt.
Darstellung der Dienststellenleitung 5: Der derzeitige Personalrat hat keine Gründe benannt, warum das Anknüpfen an den Entwurf von 2020 abgelehnt wird.
Tatsächlich hat sich der aktuell amtierende Personalrat sehr gründlich mit dem alten Entwurf auseinandergesetzt und diesen als Grundlage für erneute Verhandlungen zurückgewiesen – unabhängig von der Tatsache, dass das alte Gremium den Entwurf bereits abgelehnt hatte. Die Gründe wurden der Dienststellenleitung mit Beschluss vom 03.11.2021 mitgeteilt.
Der Personalrat bedauert diese Entwicklung außerordentlich.
Für weitere Gespräche mit der Dienststellenleitung steht der Personalrat jederzeit bereit und freut sich über Rückmeldungen aus dem Kreis der Beschäftigten.