Nach dreimaliger Brandstiftung hatte das Dezernat Technik den Hauszugang vorübergehend beschränkt.
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Garniert mit einem Auszug aus der Brandschutzordnung, genauer gesagt den Alarmierungsvorschriften daraus, ist die temporäre Zugangsbeschränkung mit Wirkung vom 15. Juni zurückgenommen worden. Das gab das Dezernat Technik in einer Rundmail an alle HTWK-Angehörigen bekannt.
Es gibt zwei Alarm-Meldesysteme, die sich je nach Gebäude unterscheiden:
Variante 1: Hausalarm (Li)(E)(F)(Z)(Gu)(Sport)(W)(FZC)(FZE)(T)
Das Betätigen des Handmelders mit der Aufschrift „Hausalarm“ löst nur die Sirenen innerhalb des Gebäudes aus. Dies bedeutet, dass hier bei Feuer die Feuerwehr separat angerufen werden muss.
Hausalarm auslösen: Taster im Druckknopfmelder drücken und unbedingt danach die Feuerwehr (112) anrufen! Das Dezernat Technik ist unter +49 174 3413227 ebenfalls telefonisch zu informieren.
Verhalten bei Warnton: Bei Ertönen des Warnsignals muss das Gebäude unverzüglich auf kürzestem Weg verlassen und der gebäudespezifische Sammelplatz aufgesucht werden.
Bei Auslösung durch einen elektronischen Rauchmelder ruft derjenige die Feuerwehr an, der das Feuer entdeckt. Die Feuerwehr am Eingang erwarten, informieren wo es brennt und für weitere Fragen bereit halten.
Abschaltung des Warntons: Die Rückstellung des Alarms erfolgt nur durch Personal des Dezernates Technik.
Variante 2: Brandmeldeanlage (G)(N)(HB)(MZ)(LNW)
Bei Auslösung dieses Druckknopfmelders (Aufschrift „Feuerwehr“ oder „Feueralarm“) wird der Alarm im Haus ausgelöst und damit gleichzeitig direkt die Feuerwehr alarmiert.
Alarm auslösen: Taster im Druckknopfmelder drücken. Es ertönt ein Warnsignal.
Verhalten bei Warnton: Bei Ertönen des Warnsignals muss das Gebäude unverzüglich auf kürzestem Weg verlassen und der gebäudespezifische Sammelplatz aufgesucht werden. Das Dezernat Technik ist unter +49 174 3413227 telefonisch zu informieren.