Zum 01.10.2022 und 01.04.2023 - Richtlinie der TdL
Nach Vorgaben von SMF und SMWK werden die Vergütungssätze der Hilfskräfte zum 01.10.2022 und 01.04.2023 erhöht.
Dies macht eine Anpassung der Einstellungsanträge für Hilfskräfte notwendig. Diese finden Sie auf der hier.
Einstellungsanträge, die für das Wintersemester 2022/2023 bereits eingereicht wurden, müssen nicht nochmals gestellt werden. Die notwendigen Korrekturen erfolgen im Dezernat Personal.
Bei weiteren Einreichungen sind die jeweils gültigen Einstellungsanträge zu verwenden.
Die „Hinweise zur Beschäftigung von Hilfskräften“ werden zeitnah aktualisiert und online gestellt.