Schnittstelle von Technik und Recht: Experte für Baurecht bereichert Fakultät Bauingenieurwesen
Die HTWK Leipzig hat den Juristen Dr. Christoph Seebo zum Honorarprofessor für Baurecht an der Fakultät Bauwesen bestellt. Am 16. April übergab der Rektor der HTWK Leipzig, Prof. Dr.-Ing. Jean-Alexander Müller, die Berufungsurkunde im Rahmen der hochschulöffentlichen Antrittsvorlesung.
Dr. Christoph Seebo hat seit 2020 den Lehrauftrag für das Fach Baurecht im Masterstudiengang Bauingenieurwesen inne. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit 20jähriger Berufserfahrung begeistert er die Studierenden für das fachübergreifende und praxisnahe Thema; der Fachschaftsrat Bauwesen hat diese Honorarprofessur unterstützt.
„Dr. Christoph Seebo ist für die HTWK Leipzig ein Gewinn, da er seine Expertise und langjährige praktische Erfahrung in seine Vorlesungstätigkeit mit einfließen lässt und sich auch außerhalb seines Lehrauftrages für Hochschule und Fakultät einsetzt. Die Verpflichtung eines national anerkannten und international erfahrenen Rechtsexperten auf dem speziellen Gebiet der Schnittstelle Technik und Recht ist im Interesse der gesamten Hochschule“ so Prof. Dr.-Ing. Lutz Nietner, Dekan der Fakultät.

Antrittsvorlesung am 16. April
Dr. Christoph Seebo sprach in seiner Antrittsvorlesung im Beisein von Studierenden, Kolleginnen und Kollegen, Familie und weiteren Gästen zum Thema „Bauen mit Savigny oder: Ist das Baurecht das Leben selbst, von einer (ganz) besonderen Seite angesehen?“ Er bezog sich auf Friedrich Carl von Savigny (1779-1861), der die Rechtswissenschaft in Deutschland maßgeblich geprägt hat.
Seebo führte aus, warum Recht beim Bauen und damit auch für das Bauingenieurwesen und die Ausbildung des Nachwuchses wichtig ist. Er betonte, dass das Bauen potenziell Konflikte erzeugt, die häufig nur über den Rückgriff auf das Recht zu lösen sind. „Bauen bildet das mannigfaltige Leben in seiner ganzen Vielfalt ab – Streit mit den Nachbarn, Ärger um Baugenehmigungen, Haftungsfragen und vielem mehr,“ so Seebo. Es liege damit in der Natur der Sache, dass dies „nicht gänzlich spannungsfrei abläuft“, denn die jeweiligen Fachleute aus den Bereichen Bau und Recht nutzten eine unterschiedliche Kommunikation, ja, gänzlich andere Sprache. Dies müsse man aushalten, damit das Recht seinen Zweck erfüllen kann. Recht bestehe zwar aus Regeln und Festlegungen, funktioniere aber anders als etwa ein IT-Algorithmus. Das „richtige Ergebnis“ dürfe auch nicht „unmittelbar“ darüber begründet werden, was dem gerade vorherrschenden politischen Meinungsklima entspricht.
Dr. Christoph Seebo schloss mit der Überzeugung, dass das Recht und unser Rechtssystem etwas Besonderes und Schützenswertes sind.

Zur Person
Dr. Christoph Seebo studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und Newcastle upon Tyne (England). Er war Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und schloss seine Promotion mit summa cum laude ab.
2004 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit 2011 Partner und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der deutschlandweit tätigen Kanzlei SEUFERT Rechtsanwälte in Leipzig. Zu seinen Fachgebieten zählen Vergaberecht, insbesondere Ausschreibungen von Planungsleistungen und von Großinvestitionen im Sektorenbereich, privates Baurecht, Architektenrecht und Allgemeines Zivilrecht.
Dr. Christoph Seebo ist der HTWK Leipzig auch durch seine Mitgliedschaft im Förderverein der Hochschule verbunden – als externes Beiratsmitglied der Fakultät Bauwesen. Die Motivation für seine Mitgliedschaft folgt unter anderem aus seinen Erfahrungen mit dem Studium in England. „An den angelsächsischen Hochschulen ist es üblich und normal, dass sich Außenstehende, häufig Alumni, aber auch die Wirtschaft engagieren und präsent sind. Ich möchte den Förderverein und letztlich die HTWK bei ihren Bestrebungen unterstützen, den Dialog mit Unterstützern aus Gesellschaft, Politik und Wissenschaft zu führen und zu intensivieren,“ so Seebo.
Drei Fragen an Dr. Christoph Seebo
Was genau machen Sie in Ihrem Lehr- und Forschungs-Gebiet?
Im Hauptberuf bin ich Rechtsanwalt. Meine Arbeitsschwerpunkte sind das private Baurecht und das Vergaberecht (dabei geht es um öffentliche Aufträge). An der HTWK unterrichte ich „Recht für Bauingenieure“ für die Studierenden im Master-Studiengang. Auch als Bauingenieurin oder Bauingenieur muss ich mich oft mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen: Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung? Wann ist eine Bauleistung in rechtlicher Hinsicht mangelhaft? Darum geht es, aber auch um die Fragen: Was ist „Recht“ überhaupt, und wie funktioniert es?
Was begeistert Sie daran?
Vor allem der unmittelbare Kontakt mit den Studierenden: Wenn sie auf meine Fragen antworten, wenn sie mir Fragen stellen – vor allem schwierige! – und wir in einen richtigen Dialog kommen. Das ist in jedem Jahrgang anders und daher spannend.
Die HTWK Leipzig ist für mich …
… der Ort, an dem Wissenschaft und Praxis sich begegnen, sich wechselseitig fördern und wo beides ernst genommen wird. Daran ist auch meine Veranstaltung orientiert.