Bis zum 1. August 2019 können sich Nachwuchsforschende für den mit 3.000 Euro dotierten Preis bewerben. Eine der Voraussetzungen ist, dass sie 2018 eine an der HTWK Leipzig mitbetreute Promotion abgeschlossen haben.
An der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig wird jährlich ein Dissertationspreis der Stiftung HTWK für eine herausragende Dissertation verliehen.
Dotierung: Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert. Der Preis ist nicht teilbar.
Die Ausschreibung richtet sich an Forscherinnen und Forscher mit einer herausragenden Dissertation in Betreuung einer Professorin/eines Professors an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, die im Jahr 2018 eingereicht und erfolgreich verteidigt wurde. Promovendinnen und Promovenden können sich auf Vorschlag der Betreuerin oder des Betreuers ihrer Arbeit bewerben. Bewerbungen sind zu richten an prorektorf (at) htwk-leipzig.de. Die eingereichte Arbeit sollte bereits in deutscher oder englischer Sprache zur Veröffentlichung angenommen worden sein.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Exposé inklusive einer Darstellung der Bedeutung und Anwendbarkeit der wissenschaftlichen Arbeit für die Praxis;
- Kopie der Promotionsurkunde bzw. offizieller Nachweis über das Ergebnis der Promotionsverteidigung;
- Empfehlungsschreiben der vorschlagenden Professorin bzw. des vorschlagenden Professors mit Würdigung der Vergabekriterien des Dissertationspreises;
- Exemplar der Dissertation in elektronischer Form;
- Liste der Publikationen, die aus der Dissertation hervorgegangen sind;
- Lebenslauf;
- Liste bisheriger Förderungen oder Preise.
Die Vergabekriterien sind in den Bestimmungen über die Vergabe des Dissertationspreises der Stiftung HTWK (Punkt 10) aufgeführt. Das Abschlussprädikat magna cum laude für die Dissertation wird vorausgesetzt.
Bewerbungsfrist: 1. August 2019
Die Jury besteht aus einem Mitglied des Rektorats sowie einem weiteren Mitglied der Professorenschaft der HTWK Leipzig sowie zwei Gremienvertretern der Stiftung HTWK. Die Jury trifft die Entscheidung einstimmig.
Die Einreichung der Bewerbung begründet keinen Anspruch auf den ausgeschriebenen Preis.