Corona-Regelungen angepasst – Großteil der Auflagen entfällt
Durch den Wegfall der Corona-Schutzverordnung ergeben sich neue Regelungen für ein gelingendes Sommersemester in Präsenz und das gemeinsame Hochschulleben auf dem Campus der HTWK Leipzig.
Vorbehaltlich der Regelungen durch Gesetz- und Verordnungsgeber werden ab 3. April 2022 nachfolgende Regelungen an der HTWK Leipzig gelten.
Dementsprechend wird auch das Hygienekonzept bis zum 3. April aktualisiert.
Allgemein gilt:
- Alle Hochschulmitglieder und -angehörigen sowie Besucherinnen und Besucher der HTWK Leipzig sind zum Tragen einer FFP2-Maske auf Verkehrsflächen sowie in Lehrveranstaltungsräumen verpflichtet (Ausnahme: Dozentin/Dozent während der Lehrveranstaltung).
- Die 3G-Nachweispflicht beim Betreten der Hochschulgebäude und -räume entfällt.
- Die allgemeine Testpflicht entfällt.
- Die Gebäude der HTWK Leipzig sind zu den regulären Öffnungszeiten begehbar.
- Die Nutzung der Corona Warn-App und der hauseigenen elektronische Kontaktnachverfolgung (z.B. bei Lehrveranstaltungen, Besprechungen oder Gremiensitzungen) als zusätzlichen Schutzmechanismus wird von der Hochschulleitung dringend empfohlen. Dies ermöglicht im Infektionsfall eine frühzeitige Warnung von Hochschulangehörigen.
Bitte schauen Sie regelmäßig in das Hygienekonzept auf der HTWK-Webseite (Aktualisierung erfolgt bis zum 3. April 2022).
Nutzen Sie gern zusätzlich unsere HTWK-App, um informiert zu bleiben.
Was für Mitarbeitende zusätzlich gilt (Intranet)