Digitalgeld
Rechtsfragen des digitalen Euro
Laufzeit: 01.10.2023 – 30.06.2026
Förderung: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)
Der digitale Euro aus währungsrechtlicher Perspektive
Projektleitung
Die Vielfalt an umlaufenden Zahlungsmitteln hat durch die Digitalisierung stark zugenommen. Physisches Zentralbankgeld, also Bargeld in Form von Münzen und Scheinen, wird im Digitalzeitalter allein nicht ausreichen, um mit gewandelten digitalen Zahlungsvorgängen Schritt zu halten. Gleichzeitig haben die mit der Einführung von digitalem Zentralbankgeld verbundenen Transformationsprozesse gewaltige Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft und stellen auch die jeweilige Geld- und Währungsordnung vor immensen Anpassungsbedarf.
Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, den laufenden EU-Gesetzgebungs- und Implementierungsprozess zum digitalen Euro aktiv zu verfolgen und juristisch zu analysieren. Mit dem am 28. Juni 2023 vorgeschlagenen Gesetzgebungspaket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, das physische Bargeld um eine digitale Form – den digitalen Euro – zu ergänzen, um damit das Verhältnis von Zentralbankgeld zu privaten digitalen Zahlungsmitteln abzusichern. Funktionales Design sowie technische Ausgestaltung sind der Europäischen Zentralbank übertragen, die als Währungshüterin der Eurozone eine zentrale Rolle im weiteren Entwicklungsprozess einnehmen wird. Die das Forschungsprojekt leitenden Kernfragen betreffen sowohl die tauglichen Rechtsgrundlagen des digitalen Euro, als auch Einzelaspekte des funktionalen Designs und der Rechtsnatur der Digitalwährung und bieten Schnittstellen insbesondere zu Digitalisierung, Zahlungsverkehr, Datenschutz und Währungsstabilität.