Rückmeldung, Beurlaubung und Semesterbeitrag
Seit dem Sommersemester 2024 ist das MDV-Semesterticket durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt. Sie zahlen das Deutschland-Semesterticket wie gewohnt mit der Überweisung Ihres Semesterbeitrags. Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks.
Rückmeldung
Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich zu jedem Fachsemester fristgerecht „wieder einzuschreiben" (auch bei Praxissemester, Auslandssemester oder Beurlaubung). Dieser Vorgang wird als "Rückmeldung" bezeichnet.
Rückmeldung für das Wintersemester vom 01. Juli bis 31. August
Rückmeldung für das Sommersemester vom 15. Januar bis 28. Februar
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Der Semesterbeitrag ist von allen immatrikulierten Studierenden der HTWK Leipzig zur Finanzierung studentischer Belange zu zahlen.
Rund 10 bis 14 Tage nach Ihrer Überweisung können Sie online Ihre Studienbescheinigung aus dem Studienportal beziehen und die Gültigkeit Ihrer HTWK-Card an den Validierungsstationen aktualisieren.
Rückmeldesperren
Bei fehlenden Unterlagen, einem fehlenden Krankenversicherungsnachweis oder falsch gezahltem Semesterbeitrag werden Sie im Studienportal für die Rückmeldung in das Folgesemester gesperrt. Fehlende Rückmeldungen führen zur Exmatrikulation (§ 22 SächsHSG). Bitte wenden Sie sich zur Klärung daher frühzeitig an das Studierendensekretariat.
Beurlaubung
Studierende können aus folgenden wichtigen Gründen für ein ganzes Semester beurlaubt werden:
- Krankheit
- Ableistung eines nicht studienbedingten Praktikums
- Auslandsaufenthalt
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- Familiäre Gründe
- Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig
- Pflege Angehöriger
Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt. Der Antrag ist im Studienportal innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester einzureichen.
Der volle Semesterbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu entrichten. Informationen zur Befreiung vom Semesterbeitrag erhalten Sie beim Studentenwerk Leipzig.
F.A.Q. des Studentenwerkes Leipzig zum Urlaubssemester (PDF)
- Rechtliche Grundlage für Beurlaubungen ist § 9 der Immatrikulationsordnung
- Die Beurlaubung muss Behörden (Ausländerbehörde, BAföG-Amt, Kindergeldstelle, usw.) umgehend angezeigt werden, da einige soziale Leistungen im Urlaubssemester nicht gewährt werden.
Semesterbeitrag
Zahlungsdaten Semesterbeitrag Wintersemester 2024/2025
Bitte verwenden Sie folgenden Zahlungsdaten:
Empfänger | Hauptkasse Sachsen, Chemnitz |
IBAN | DE22 8600 0000 0086 0015 22 |
BIC | MARKDEF1860 (Deutsche Bundesbank) |
Verwendungszweck | 443300[Matrikelnummer] [Ihr Name] |
Betrag | 269,50 € |
Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Wintersemester 2024/2025
176,40 € | Deutschland-Semesterticket |
80,00 € | Studentenwerksbeitrag (Mensen und Cafeterien, Soziale Dienste, …) |
11,10 € | StuRa-Beitrag (Studierendenrat und Fachschaftsräte) |
2,00 € | Mobilitätsfonds |
Befreiung vom Semesterbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Beiträgen erfolgen. Näheres hierzu finden Sie in der Beitragsordnung des Studentenwerks Leipzig im "§3 Erlaß, Befreiung". Für einen Austritt aus der verfassten Studierendenschaft zum nächsten Semester wenden Sie sich bitte bis 30.11. bzw. bis 30.04. an den Studierendenrat der HTWK Leipzig.
Langzeitstudiengebühren werden für Studierende ab dem Sommersemester 2013 erhoben, sobald für ein Bachelor- oder Masterstudium die Regelstudienzeit um mehr als vier Fachsemester überschritten wird. Für jedes weitere Semester wird dann eine Gebühr von 500 Euro durch eine Zahlungsaufforderung bei der Rückmeldung erhoben.