Gasthörende
Sie haben Interesse an nicht-öffentlichen Lehrveranstaltungen? Dann werden Sie Gasthörerin bzw. Gasthörer an der HTWK Leipzig. Folgende Informationen sind dafür wichtig:
- Sie müssen die Gasthörerinnen- bzw. -hörerschaft semesterweise beantragen (Gasthörerantrag) – das geht auch ohne Abitur.
- Gasthörende werden nicht immatrikuliert, sind also nicht „Studierende“.
- Maximal 8 Semesterwochenstunden dürfen in Summe belegt werden (§ 5 Immatrikulationsordnung). Die zuständige Fakultät muss dem Besuch der gewünschten Veranstaltungen zustimmen.
- Gasthörende zahlen 60 Euro pro Semester.
Refugees welcome: Flüchtlingen können wir diese Gebühr auf Basis der sächsischen Hochschulgebührenverordnung (SächsHGebVO) für Härtefälle erlassen. Bitte dieses Formular benutzen: Application form status guest student. - Bewerbungen für das Wintersemester: von 1. Mai bis 30. September.
Bewerbungen für das Sommersemester: von 1. Dezember bis 31. März.