Die Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung setzt die fristgerechte Einreichung der Arbeitsmappe voraus.
In der Zeit vom 01.04. bis 15.04.2021 (Ausschlussfrist) senden Sie bitte Ihre Arbeitsmappe in elektronischer Form (PDF) per E-Mail an das Postfach:
Link für die Einsendung wird ab April 2021 hier veröffentlicht
Der Dateianhang darf eine Größe von 10 MB nicht überschreiten und Bilder sollten eine Auflösung von maximal 300 dpi haben. Bitte fassen Sie alle Dokumente zu einer PDF-Datei zusammen.
Benennen Sie Ihre PDF-Datei folgendermaßen: nachname_vorname_GEBURTSDATUM.pdf (wobei Sie das GEBURTSDATUM bitte im Format TTMMJJJJ angeben).
Die Arbeitsmappe (1 Datei als PDF) beinhaltet sechs Seiten. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Seiten keine Beachtung finden.
Voraussetzung
Am Eignungstest kann sich beteiligen, wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt oder bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli) erwirbt. Das Verfahren gilt auch für Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Beurteilungskriterien
Beurteilt werden räumliches Vorstellungsvermögen, zeichnerische Darstellungsfähigkeit und künstlerisch-gestalterische Kreativität.
Bewerbungsprozess
Bitte beachten Sie, dass ein bestandener Eignungstest nicht die formelle Bewerbung auf einen Studienplatz darstellt. Bitte bewerben Sie sich regulär im Bewerbungszeitraum 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist) und legen Sie der Bewerbung das Ergebnis Ihres Eignungstests bei.
Auswahlverfahren
Die maximale Punktzahl in der Eignungsprüfung Architektur für das Wintersemester 2021/22 liegt bei 100 Punkten (Bewertung Arbeitsmappe). Der bestandene Eignungstest ist Voraussetzung für die Bewerbung und für die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zunächst innerhalb der Vorabquoten (z. B. Zweitstudium). Danach werden weitere 30% der Studienplätze an diejenigen Bewerber*innen vergeben, die die beste fachliche Eignung (beste Punktzahl des Bewerbungsjahrgangs) erhalten. Anschließend erfolgt die weitere Vergabe über die Note der Hochschulzugangsberechtigung.
Rechtsgrundlage
Sie finden die "Eignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur" auf der Webseite mit den Rechtsgrundlagen für Bewerberinnen und Bewerber.
For English version please click here.
Die Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung setzt die fristgerechte Einreichung der Arbeitsmappe voraus.
In der Zeit vom 01.05. bis 15.06.2021 (Ausschlussfrist) senden Sie bitte Ihre Arbeitsmappe in elektronischer Form (PDF) per E-Mail an das Postfach:
Link für die Einsendung wird ab Mai 2021 hier veröffentlicht
Der Dateianhang darf eine Größe von 10 MB nicht überschreiten und Bilder sollten eine Auflösung von maximal 300 dpi haben. Bitte fassen Sie alle Dokumente zu einer PDF-Datei zusammen.
Benennen Sie Ihre PDF-Datei folgendermaßen: nachname_vorname_GEBURTSDATUM.pdf (wobei Sie das GEBURTSDATUM bitte im Format TTMMJJJJ angeben).
Die Arbeitsmappe (1 Datei als PDF) beinhaltet:
Rechtsgrundlagen
Die Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Architektur (PDF) finden Sie auch auf der Webseite mit den Rechtsgrundlagen für Bewerber.